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Schornsteinfegermeister Stoll

Seit dem 21.11.2016 haben wir eine neue Telefonnummer:03592/5442160/Fax:...61
Bautzener Straße 79 02681 Schirgiswalde-Kirschau

e.mail:sf.friedrich.stoll@t-online.de

Viel Glück und Gesundheit für das Jahr 2024

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Unser Schornsteinfegerbetrieb

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Nehmen Sie sich ein wenig Zeit und durchstöbern diese Seiten.

Ich wohne mit meinem Sohn in Schirgiswalde-Kirschau. Diese Stadt liegt im Oberlausitzer Bergland.  Ausserdem gehörten  die Mischlingshündin Jessi  und die Neufundländerdame Flöckchen bis vor Kurzem noch dazu. Leider starb im November 2021 unsere Neufundländerin Flöckchen . Am 08.01.2022 verstarb meine Jessi an Ihrem Geburtstag. Sie waren in den letzten Jahren unser Sonnenschein. 

Unsere Hobbys sind wandern, angeln, im Wald Holz machen für den kommenden Winter und unseren Schrebergarten. Ausserdem sind wir grosse Fussballfans des SSV ULM 1846 und haben einen eigenen Sachsen-Fanclub von zur Zeit 13 Personen.

Unsere Heimatstadt findet man unter diesem Link: www.schirgiswalde.de


Oberlausitz-Eine wunderschöne Perle Deutschlands

Die Oberlausitz eine wunderschöne Perle Deutschlands, bitte diesen Link anklicken

Die Oberlausitz ist ein wunderschönes Mittelgebirge. Es lädt zu Wintersport mit Loipen, Abfahrtshängen und  Rodelhänge ein. Auch in den übrigen Jahreszeiten ist die Oberlausitz immer eine Reise wert. Ob Angeln in grossen Seen mit weit über 100 ha, Radeln oder Wandern, historische kleine Städte und Dörfer mit ihren typischen Ungebindehausern besuchen. Auch für die Kleinen gibt es Sommerrodelbahnen, mehrere Tierparks, überall Erlebnisbäder oder auch Vergnügungsparks. In der Nähe liegen wunderschöne Ausflugsziele, wie Dresden,Sächsische Schweiz, Spreewald oder einmal nach Böhmen.

Die Oberlausitz ist auch bekannt für Ihre gute Küche. Machen Sie hier einfach Urlaub und lassen sich positiv überraschen.


Mein Tätigkeitsbereich

                             

In dem Jahre 2006 wurde ich als Bezirksschornsteinfegermeister im Bereich Zeithain bestellt.Jetzt werden die Bezirke alle sieben Jahre neu ausgeschrieben und durch einen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger neu besetzt. Im Bezirk werden hoheitliche  (behördliche) Tätigkeiten wie zum Beispiel die Feuerstättenschau, Anschlusszustimmungen, Bauabnahmen, usw.ausgeführt. Handwerkliche Tätigkeiten wie Fegen und Messungen, bzw. Überprüfung der Heizungsanlagen, sind freie Tätigkeiten. Handwerkliche und behördliche Tätigkeiten sind strikt zu trennen, deshalb darf bei einer Feuerstättenschau keine Mess.-, Kehr.-, oder Überprüfungstätigkeit gleichzeitig durchgeführt werden.Ausserdem darf die Feuerstättenschau ausschliesslich nur duch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden.
Ich bin Mitglied im Landesverband der Schornsteinfeger Sachsen e.V.;Mitglied in der Innung Bautzen;Eingetragen im Schornsteinfegerregister (BAFA) unter der Reg.-Nr.:26533.Unser Schornsteinfegerbetrieb ist Mitglied in der Umwelt-Allianz-Sachsen. Unser zertifizierter Betrieb besteht aus fünf Personen: Meine Ehefrau Anja als Büroangestellte, meinen Mitarbeiter Philipp Janke aus Koselitz, meinen Mitarbeiter Dirk Leuteritz aus Merschwitz, meinen Auszubildenden Franz Wolf aus Peritz und mich selber. Unser Motto lautet: Mit Freundlichkeit und ordenliche Arbeit kommt man weiter. Ausserdem habe ich mich auf dem Gebiet der Festbrennstofffeuerungsanlagen spezialisiert.
 

News,Neuigkeiten,Gesetzänderungen, Datenschutzhinweise!!

Information zur Datenverarbeitung nach der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und zum Widerspruchsrecht nach Art. 21 DS-GVO für natürliche Personen, die unter den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen 
 
Sehr geehrte Kunden,
ich möchte Sie gerne als Ihr bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf der Grundlage der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) informieren und Ihnen gleichzeitig Ihre nach der DS-GVO und den nationalen Datenschutzgesetzen zustehenden Rechte erläutern.

1.Verantwortlicher

„Verantwortlicher“ im Sinne der DS-GVO für die Datenverarbeitung ist Ihr bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger
Friedrich Stoll
Bautzener Straße 79
02681 Schirgiswalde-Kirschau
Sf.friedrich.stoll@t-online.de
Tel: 035925442160
 
 
Datenschutzbeauftragter
Ich habe für meine Tätigkeit als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger einen Datenschutzbeauftragten benannt. Sie erreichen ihn unter der Verwendung der Bezeichnung „Datenschutzbeauftragter“ unter der folgender Anschrift: Schornsteinfegerinnung Sachsen Datenschutzbeauftragter, Pirnaer Landstraße 40, 01237 Dresden. Alternativ können Sie ihn auch jederzeit unter der E-Mail-Adresse Datenschutzbeauftragter@schornsteinfeger-sachsen.de kontaktieren.

2.Welche Datenkategorien werden von Ihnen erhoben und verarbeitet?

  • Personenstammdaten
  • Adressdaten
  • Kontakt – und Kommunikationsdaten
  • Leistungs- und Abrechnungsdaten
  • Zahlungsdaten
  • Technische Daten und Gebäudedaten
 
Soweit mir die vorgenannten personenbezogenen Daten – vgl. § 19 Abs.1 Satz 2 SchfHwG - nicht bereits aufgrund meiner Tätigkeit bekannt sind, entnehme ich diese den ausgefüllten Formblättern nach § 4 SchfHwG oder erhebe sie direkt bei Ihnen oder anderen öffentlichen/nicht-öffentlichen Stellen (z. B. Amtsgericht oder Voreigentümer) bzw. bekomme diese Daten von den vorgenannten Stellen offengelegt. Soweit dies im Einzelfall gesetzlich erforderlich sein sollte, werde ich Sie gesondert über die Quelle der personenbezogenen Daten informieren und ob es sich um eine öffentlich zugängliche Quelle handelt.  

3.Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden Daten verarbeitet?

Ich verarbeite Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich unter Beachtung der Bestimmungen der DS-GVO und der nationalen Datenschutzgesetze.
Im Rahmen meiner hoheitlichen Tätigkeiten müssen Sie mir diejenigen personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, zu deren Verarbeitung bzw. Erhebung ich gesetzlich verpflichtet bin.
 
Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung bzw. Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten sind Art. 6 Abs. 1 e) DS-GVO und Art. 6 Abs. 3 DS-GVO i. V. m.
  • §§ 13 ff. Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SchfHwG), insbesondere § 19 SchfHwG
  • § 15 Abs. 2 i. V. m. § 20 Abs. 2 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV)
  • § 3 i. V. m. § 6 der Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO)
  • § 97 Aufgaben des bevollmächtigtenBezirksschornsteinfegers, Gesetz zu Einsparungvon Energie und zur Nutzung erneuerbaren Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden(Gebäudeenergiegesetz-GEG).
  • § 17 der Verordnung zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen (Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - EnVKV)
  • §§ 42, 82 Abs. 2 Satz 3 ff. Sächsische Bauordnung (SächsBO) i. V. m. der Sächsischen Feuerungsverordnung (SächsFeuVO)
  • Anlage I Kapitel V Sachgebiet B Abschnitt III Nr. 3 e) bb) des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag) i. V. m. § 6 Abs. 1 Satz 3 des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates Sachsen (SächsVwKG)
 
Die Verarbeitung bzw. Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zur Aufnahme, Durchführung, Aufrechterhaltung und Beendigung der sich aus dem SchfHwG und den weiteren aus Bundes- und Landesrecht ergebenden gesetzlichen Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers. Zu diesen hoheitlichen Tätigkeiten gehören neben Kehr-, Mess-, Überprüfungs- und Kennzeichnungsaufgaben insbesondere auch die Führung des Kehrbuchs, die Durchführung der Feuerstättenschau, der Erlass eines Feuerstättenbescheides und die Geltendmachung von Kosten sowie die weiteren hoheitlichen Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers, die sich aus der KÜO, der 1. BImSchV, der EnEV und der EnVKV ergeben.
 
Wenn ich nach der Sächsischen Bauordnung die Tauglichkeit und die sichere Benutzbarkeit der Abgasanlagen von Feuerstätten oder die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit der Leitungen zur Abführung von Verbrennungsgasen aus Verbrennungsmotoren oder Blockheizkraftwerken zu bescheinigen habe, erfolgt die Verarbeitung bzw. Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten auch zu diesem Zweck.
 
Soweit ich nach dem Einigungsvertrag die Funktionsfähigkeit gewerblicher und privater Be- und Entlüftungsanlagen, die vor dem am 29.09.1990 in Kraft getretenen Einigungsvertrag erbaut wurden (Altanlagen), zu überprüfen habe, erfolgt die Verarbeitung bzw. Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten auch zu diesem Zweck.
 
Ohne die Erhebung bzw. Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten ist die Erreichung der gesetzlichen Zwecke nicht oder nicht vollständig möglich bzw. erheblich erschwert. 
 
Wenn die Verarbeitung bzw. Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der ich unterliege – z. B. nach der
Abgabenordnung -, erfolgt die Verarbeitung auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 c) DS-GVO i. V. m. Art. 6 Abs. 3 DS-GVO.
 
Soweit Sie mir eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gem. Art. 6 Abs. 1 a) DS-GVO i. V. m. Art. 7 DS-GVO erteilt haben, erfolgt die Erhebung und Verarbeitung der dort erhobenen Daten zu den dort genannten Zwecken. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Sie mir ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben. Die über dieses Mandat erhobenen Bankdaten werden zur Durchführung des SEPA-Lastschriftmandats für Forderungen des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers verarbeitet.

4.Welchen Stellen werden Ihre Daten offengelegt bzw. übermittelt?

Ich lege Ihre Daten lediglich dann offen bzw. übermittle diese an Empfänger, wenn diese Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die mir übertragen wurde, bzw. die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erfolgt, der ich unterliege. Zu den Empfängern Ihrer personenbezogenen Daten gehören insbesondere
  • Steuerberater
  • Zahlungsdienstleister
  • Postdienstleister
Darüber hinaus können folgende Stellen Ihre Daten erhalten:
  • Zuständige Behörden nach dem Gesetz über die Zuständigkeiten nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz und dem Schornsteinfegergesetz im Freistaat Sachsen (SächsSchfHwGZuG)
  • Softwareanbieter
  • Auditoren und
  • der nach § 11 SchfHwG bestellte Vertreter im Amt.   
Die von Ihnen erhobenen Daten werden keinesfalls an Unternehmen übermittelt, deren Unternehmenszweck die Auswertung und Analyse von Kundendatensätzen ist.

5.Ihre Rechte aus Art. 15 bis Art. 20 DS-GVO

Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DS-GVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DS-GVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DS-GVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DS-GVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüfe ich, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
 

6. Widerspruchsrecht nach Art. 21 DS-GVO

Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 6 Abs. 1 e) DS-GVO zur Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder die in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die mir übertragen wurde, können Sie dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen. Wenn Sie dieser Verarbeitung widersprechen, verarbeite ich Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr zu den widersprochenen Zwecken, es sei denn, ich kann zwingende schutzwürdige Gründe für die weitere Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.  
 

7.Widerrufsrecht nach Art. 13 Abs.2 c) DS-GVO

Wenn Sie mir eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gem. Art. 6 Abs. 1 a) DS-GVO i. V. m. Art. 7 DS-GVO erteilt haben, können Sie diese Einwilligungserklärung jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird durch den Widerruf allerdings nicht berührt.

8.Ihr Beschwerderecht

Sollten Sie Anlass für datenschutzrechtliche Beschwerden haben, können Sie sich jederzeit an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten wenden. Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten unter folgenden Kontaktdaten:
Sächsischer Datenschutzbeauftragte- und Transparenzbeauftragte
Frau Dr. Juliane Hundert
Devrientstraße 5
01067 Dresden
 
Telefon: 0351/85471 101
Telefax: 0351/85471 109
Internet: www.datenschutz.sachsen.de
Email: saechsdsb@slt.sachsen.deDiese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
 

9.Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Ihre personenbezogenen Daten werden umgehend von mir gelöscht, sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind.  Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger hat nach § 19 SchfHwG ein Kehrbuch sowie die für die Führung des Kehrbuchs erforderlichen Unterlagen einschließlich der eingereichten Formblätter bis zum Ablauf von sieben Jahren ab der letzten Eintragung aufzubewahren, sofern nicht andere Rechtsvorschriften eine längere Aufbewahrung vorschreiben. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung vorgenommen wurde. Wenn das Kehrbuch an einen Nachfolger im Amt übergeben wird, werden alle durch die hoheitliche Tätigkeit erlangten Daten unverzüglich gelöscht, es sei denn, dass andere Rechtsvorschriften eine längere Aufbewahrung vorschreiben. Wenn Sie mir eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung erteilt haben, werden die auf der Grundlage dieser Einwilligungserklärung gespeicherten Daten umgehend nach dem Widerruf der Einwilligungserklärung gelöscht, es sei denn, es besteht eine anderweitige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung. Von diesem Widerruf unberührt bleiben auf jeden Fall die Löschungsfristen für die auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 c) DS-GVO und Art. 6 Abs. 1 e) DS-GVO i. V. m. dem SchfHwG und dem einschlägigen Landesrecht vorgenommene Speicherung von personenbezogenen Daten.

10.Werden Ihre Daten in ein Drittland übermittelt?

Die von Ihnen erhobenen Daten werden ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verarbeitet.

Zum 08.April 2013wurde bundesweit eine einheitliche Kehr.-und Überprüfungsordnung (KÜO) eingeführt. Ab dem 22.03.2010 gilt eine neue Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1.BImSchV), die unter anderem verschärfte Emissionsgrenzwerte und andere Messintervalle  vorsieht.

Wichtig:Ausserdem ist der Bezirkschornsteinfeger gesetzlich verpflichtet jedem Eigentümer einen kostenpflichtigen Feuerstättenbescheid  zukommen zu lassen. Dieser gilt bis zur nächsten Feuerstättenschau bzw. bis zu einer Veränderung an den überprüfungspflichtigen Anlagen.

Weitere Neuigkeiten und Informationen finden Sie in den oberen Seiten oder klicken Sie einfach die unteren Links an.






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